Investitions- und Bauunterhaltszuschüsse an Vereine – Förderung der Jugendarbeit – Förderung der Betreiber von Kinderspielplätzen

Der Stadtrat Grafenwöhr hat es sich schon immer zur Aufgabe gemacht, das vielfältige Vereinsleben in Grafenwöhr zu unterstützen. Eine Art der finanziellen Unterstützung stellen die Investitions- und Bauunterhaltszuschüsse am Vereine, Förderung der Jugendarbeit und Förderung der Betreiber von Kinderspielplätzen dar. Nachfolgend sind die Zuschussrichtlinien, die seit November 2019 gelten erläutert.

Investitions-/Bauunterhaltskostenzuschüsse an Vereine

 

  • Die Stadt gewährt einen Zuschuss für Investitionen in Gebäude und bewegliche Geräte, sowie für den Unterhalt von Gebäuden.
    Investitionen definieren sich durch Neuerstellung bzw. Erweiterung oder Verbesserung von bestehenden Einrichtungen.
    Unterhalt beinhaltet den Erhalt der vorhandenen Substanz. Maßnahmen des Bauunterhaltes müssen eine Größenordnung von mindestens 500,00 € umfassen (Bagatellgrenze).
    Nicht als Unterhalt bezuschusst werden die sogenannten Betriebs- und Bewirtschaftungskosten, wie Grundsteuer, Strom, Wasser, Gas, Wartungs- und Reinigungskosten u. ä.
  • Der Investitions- bzw. Bauunterhaltszuschuss ist vor der Umsetzung einer Maßnahme schriftlich unter Vorlage eines Kostenvoranschlages bei der Stadtkämmerei zu beantragen.
  • Ein Finanzierungsplan ist vorzulegen, damit eine Überfinanzierung ausgeschlossen werden kann.
  • Die Zuschusshöhe beträgt 20 %der nachgewiesenen Kosten bei Investitionen oder 10 % der nachgewiesenen Kosten beim Bauunterhalt.
  • Eigenleistungen werden mit 12,00 je Stunde anerkannt. Der Nachweis muss durch die Vorlage einer Übersicht über die geleisteten Arbeitsstunden mit dem Namen des Leistenden, dem Datum, die jeweilige Stundenanzahl und der Unterschrift des erbringenden Vereinsmitglieds und des Vereinsvorstand erfolgen. Aus der ermittelten Summe wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % bzw. 20 % gewährt.

Nach Abschluss der Maßnahme und um den Zuschussbetrag endgültig festlegen zu können, ist es notwendig, die endgültigen Rechnungen, die dazugehörenden Zahlungsbelege sowie den Nachweis bei Eigenleistungen bei der Stadtkämmerei einzureichen.

Förderung der Jugendarbeit:

Folgende Zuschüsse an den Verein oder Verband werden gewährt:

  • 100,00 € Sockelbetrag
  • 4,00 € je Mitglied unter 18 Jahren
  • 5,00 € je Teilnehmer bei Durchführung eines Zeltlagers.

Jeweils im Herbst werden die Vereine und Verbände angeschrieben, die Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr sowie die durchgeführten Zeltlager der Stadtkämmerei mitzuteilen, damit der Zuschuss für das laufende Jahr ausbezahlt werden kann.

Förderung der Betreiber von städtischen Kinderspielplätzen:

Der jährliche Investitions- und Unterhaltungszuschuss für Betreiber von städtischen Kinderspielplätzen beträgt 1.500,00 €. Der Zuschuss wird den Betreibern u. a. für den Unterhalt, aber auch für Investitionen, wie die Beschaffung von Kinderspielgeräten und den Bereich der Infrastruktur, z. B. Zäune, Spielplatzhütten u. ä. zur Verfügung gestellt. Über die Verwendung des Betrages kann der Betreiber von städtischen Kinderspielplätzen eigenverantwortlich entscheiden.

Einmal jährlich erfolgt durch die Stadt die Überprüfung der Spielgeräte auf Verkehrs- und Betriebssicherheit. Bestehen keine Mängel oder Beanstandungen wird der Zuschussbetrag an den Betreiber der städtischen Kinderspielplätze ausbezahlt.

Die Förderung von Mehrgenerationen- und Seniorensportgeräten fällt nicht unter diese Regelung. Sie kann stattdessen im Rahmen der Investitionskostenzuschüsse (s. oben) beantragt und bezuschusst werden.

Alle Fragen bezüglich der möglichen Vereinsförderungen beantworten die Mirarbeiter*innen der Stadtkämmerei unter der Tel.Nr.: 09641/9220-43.