Weitere Fördermöglichkeiten

1) Staatliche Wohnungsbauförderung

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss erhalten.

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm werden der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen unterstützt. Diese Darlehen können auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind beim Landratsamt  zu beantragen.

 

Ihr Ansprechpartner:

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Herrn Schinhammer Rainer,
92660 Neustadt a.d. Waldnaab, Tel.: 09602-795230

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter: www.wohnen.bayern.de bzw. www.labo-bayern.de .

 

2) Baukindergeld

Das BaukindergeldPlus kann ab dem 18. September 2018 bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) beantragt werden und wird als jährlicher Zuschuss in Höhe von 300 Euro ausgezahlt. Es läuft zehn Jahre. Der Gesamtzuschuss je Kind beträgt also 3.000 Euro je Kind.

 

3) Zuschuss für die Regenwassernutzung

Die Stadtwerke Grafenwöhr fördern durch Gewährung von Zuschüssen die Regenwassernutzung mit bis zu 25% der nachgewiesenen Kosten. Weitere Informationen können Sie dem beiliegenden Flyer entnehmen oder erhalten Sie direkt bei den Stadtwerken:

 

Stadtwerke Grafenwöhr, Vorstand Frank Neubauer,
Pechhofer Straße 18, 92655 Grafenwöhr, Tel: 09641/9240-5200

 

4) Sonstige Fördermöglichkeiten

Wegen Sonderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (z.B. Förderung von Niedrigenergiehäusern usw.) wenden Sie sich bitte an ihre Hausbank.

 

Fragen zu Wärmeschutzmaßnahmen, Heiztechnik, sowie die dazugehörigen Fördermöglichkeiten beantwortet auch:

 

Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab, Frau Silke Kneidl, Energieberaterin
92660 Neustadt a.d. Waldnaab, Tel. 09602/795210, SKneidl(at)neustadt.de