Steuerliche und finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen zur Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus
Der Bayerische Städtetag hat mit Schreiben vom 20.03.2020 zu Unterstützungsmaßnamen für Unternehmen folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Gewerbesteuervorauszahlungen können gem. § 19 III GewStG angepasst werden.
Die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen erfolgt weiterhin über das Finanzamt Weiden i.d.OPf. Die Anträge können über den …