Kontaktbeschränkungen:
Maximal 2 Hausstände mit höchstens 10 Personen
Gastronomie:
Bis Ende des Monats geschlossen, ausgenommen Abholung und Kantinen
Veranstaltungen:
Theater, Oper, Konzerthäuser und Freizeit- und Amateursportbetriebe müssen bis Ende des Monats geschlossen bleiben.
Körperpflege:
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil
in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie
Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Groß- und Einzelhandel:
geöffnet aber es darf nicht mehr als 1 Kunde pro 10 Quadratmeter im Geschäft sein.
Wochenmärkte:
Gestattet sind Wochenmärkte und andere Märkte zum Warenverkauf unter freiem Himmel, die keinen Volksfestcharakter aufweisen und keine großen Besucherströme anziehen.
Profisport:
Keine Zuschauer erlaubt
Schulen und Kindertagesstätten:
bleiben geöffnet
Häufig gestellte Fragen zur Corona-Pandemie an das Gesundheitsministerium:
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/