Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Frühling steht vor der Türe und damit wird auch in den Gärten wieder fleißig gearbeitet. Das angefallene Grüngut kann ab Samstag, 18.02.2023 bei der Grüngutsammelstelle „Am Neuen Weg“ beim städtischen Bauhof abgeladen werden.
Die Anlieferung ist täglich zwischen 8.00 und 20.00 Uhr möglich. Die Sammelstelle ist an Sonn- und Feiertagen geschlossen.
Bitte beachten Sie auch den folgenden Hinweis des Landratsamtes:
„Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur dann in Anspruch ge-nommen werden, wenn tatsächlich alle auf dem Grundstück anfallenden Bioabfälle i.S.v. § 1 Abs. 4 der Abfallwirtschaftssatzung (dazu zählen u.a. auch sämtlicher Rasen-schnitt, Laub, Heckenschnitt, Schalen von Südfrüchten usw.) durch Eigenkompostierung auf dem anschlusspflichtigen Grundstück verwertet werden. Von jedem Grundstückseigentümer, der diese Ermäßigung beantragt hat, wurde dies unterschriftlich versichert. Wenn auf einem Grundstück so viele Grün und Gartenabfälle anfallen, dass diese nicht vollständig dort kompostiert werden können, darf die Ermäßigung nicht beantragt werden. Gleiches gilt, wenn ein Hausmeisterdienst die Grundstückspflege übernimmt und die Grün und Gartenabfälle abgefahren werden. Ggf. muss ein anschlusspflichtiger Bürger seine früher abgegebene Eigenkompostier-erklärung widerrufen.
Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, dürfen nur sperrige Gartenabfälle (Äste und Sträucher, aber zerkleinert, damit sie möglichst wenig Volumen beanspruchen) in die bereitstehenden Grüngutcontainer eingeworfen werden. Nachdem hier teilweise erheblicher Missbrauch festgestellt wurde, wird die Grüngutanlieferung vom Landratsamt weiterhin stichprobenartig überprüft. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung (also z.B. bei Anlieferung von Rasenschnitt, Laub u.ä., obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird) kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
STADT GRAFENWÖHR
Edgar Knobloch
Erster Bürgermeister