In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in großem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.
Sie können Ihre Vorschläge bis 31. März 2023 schriftlich oder persönlich bei der Stadt Grafenwöhr, Marktplatz 24, Erdgeschoss abgeben.
Wir benötigen folgende Angaben:
Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße, Hs.Nr. und ggf. frühere Schöffentätigkeiten.