Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)).

Hierzu begehen Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden aktuell die Gewässer III. Ordnung für das Stadtgebiet Grafenwöhr. Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Dokument:

Weiterführende Informationen über das Projekt zur Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse: Gewässerrandstreifen – Wasserwirtschaftsamt Weiden (bayern.de)