Zur Regelung von Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft hat die Stadt Grafenwöhr im Rahmen der Gesetze die nachfolgenden Satzungen und Verordnungen erlassen:
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Satzung über die Abhaltung von Jahrmärkten sowie 1. und 2. Änderungssatzung
Sanierungssatzung "Kaltenbrunner Weg" in Hütten und Verlängerung bis 31.12.2026
Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten
Bei Interese kann die Geschäftsordnung der Stadt Grafenwöhr in der Stadtverwaltung (Rathaus, 1. Stock, Zimmer 9) eingesehen werden.