Bau·amt
Im Verwaltungs·gebäude Marktplatz 24 findet man im 1. Stock das Bau·amt.
An das Bau·amt können Sie sich wenden:
An das Bau·amt können Sie sich wenden:
- Wenn Sie einen Bau·antrag stellen möchten.
- Wenn Sie Fragen zum Bau·recht haben.
Mit Bau·recht sind zum Beispiel die Regeln für den Haus·bau gemeint. - Wenn Sie Fragen zum Straßen·recht und Wege·recht haben.
Straßen·recht bedeutet zum Beispiel:
Wer muss die Reparatur von einer Straße bezahlen.
Wege·recht bedeutet zum Beispiel:
Es gibt Wege auf fremden Grund·stücken.
Das Wege·recht sagt,
wer den Weg benutzen darf. - Wenn Sie Informationen über den Schutz von Umwelt, Natur oder Denkmälern brauchen.