Leichte Sprache

Bau·amt

Im Verwaltungs·gebäude Marktplatz 24 findet man im 1. Stock das Bau·amt.
An das Bau·amt können Sie sich wenden:

  • Wenn Sie einen Bau·antrag stellen möchten.
  • Wenn Sie Fragen zum Bau·recht haben.
    Mit Bau·recht sind zum Beispiel die Regeln für den Haus·bau gemeint.
  • Wenn Sie Fragen zum Straßen·recht und Wege·recht haben.
    Straßen·recht bedeutet zum Beispiel:
    Wer muss die Reparatur von einer Straße bezahlen.
    Wege·recht bedeutet zum Beispiel:
    Es gibt Wege auf fremden Grund·stücken.
    Das Wege·recht sagt,
    wer den Weg benutzen darf.
  • Wenn Sie Informationen über den Schutz von Umwelt, Natur oder Denkmälern brauchen.