Bei der Sperrmüllabholung im Herbst wurden vermehrt Müll und Ablagerungen getätigt, welche nicht abgefahren wurden. Deshalb folgen hier nun, einige Informationen und Tipps.
Was darf zum Sperrmüll:
sperrige Gegenstände, die nicht in den Restmüllbehälter passen
max. Kantenlänge 2m, max. Gewicht 50 kg, max. Menge Standard-Inhalt zweier Zimmer
Was darf nicht zum Sperrmüll:
nicht-sperrige Gegenstände (z. B. Leitz Ordner),
Bauabfälle (Aus- und Umbaumaßnahmen wie z. B. Waschbecken, Fenster, Türen),
Problemmüll (z. B. Lacke, Farben), Altpapier, Autoteile (z. B. Autoreifen, Kotflügel)
Gewerbe-, Industrie-, Landwirtschafsabfälle, Heizungen, Nachtspeicheröfen.
komplette Wohnungsauflösungen, Verpackungsmaterial, Kleintierställe
Behälter/Fässer mit mehr als 50 l Volumen
WICHTIG:
- Zur Abholung des Sperrmülls, darf jeder, dessen Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis angeschlossen ist.
- Ablagerungen, die nicht dem Sperrmüll angehören, können mit einem Bußgeld geahndet werden. Hierzu zählen vor allem auch Autoteile wie z. B. Reifen.
- Eine getrennte Bereitstellung ist unerlässlich, da die Sperrmüllabfuhr mittels drei verschiedenen Fahrzeugen für Altholz, Elektrogeräte und restlichen Sperrmüll erfolgt.
- Die Bereitstellung sollte erst am Vorabend erfolgen, um den Sperrmülltourismus in Grenzen zu halten. Zudem stellt das verfrühte Abstellen der Abfälle eine unerlaubte Sondernutzung dar.
- Sperrmülltermin = nicht gleich der Tag der Abholung. Um eine ordnungsgemäße Abholung gewährleisten zu können, kann die Sammlung in einem Ort mehrere Tage dauern.
Bei Fragen steht Ihnen die Abfallberatung des Sachgebietes Kommunale Abfallwirtschaft unter Tel. 09602 793530 (Fr. Gäbelein) oder 793550 (Herr Götz) gerne zur Verfügung.