Vollzug der Wassergesetze;
Abwasserbeseitigung der Stadt Grafenwöhr durch die WBG Grafenwöhr;
Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage in die Creußen sowie Mischwasser aus den Entlastungsanlagen mit Regenwasser aus den Regenwasserkanälen in die Creußen, den Thumbach, die Haidenaab und Vorflutgräben
Die Wasserwirtschafts- und Betriebsgesellschaft Grafenwöhr GmbH (WBG GmbH) hat beim Landratsamt unter Vorlage von Antragsunterlagen die (erneute) Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Abwasserbeseitigung im Gemeindegebiet Grafenwöhr beantragt.
Die Planunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen in der Zeit vom 22.01. bis 24.02.2025 bei der Stadt Grafenwöhr (Dienstgebäude Pechhofer Straße 18, 1. Stock, Bauamt) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Näheres kann der beigefügten Bekanntmachung entnommen werden. Die Unterlagen können auch auf der Internetseite des Landratsamtes unter https://neustadt.de/landkreis-aktuelles/amtliche-veroeffentlichungen/wasserrecht/ eingesehen werden.