Wir erinnern auch in diesem Jahr wieder alle Anlieger an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an ihre Winterdienstpflicht. Durch den Winterdienst leistet jeder einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserem Ort.

 

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Vorder- und Hinterlieger von Grundstücken verpflichtet, die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar erschließenden öffentlichen Straßen auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Näheres regelt die Reinigungs- und Sicherungsverordnung.

Die Gehwege sind während der folgenden Zeiten von Schnee und Eis zu befreien:

 

an Werktagen von 7:00 bis 20:00 Uhr,
an Sonn- und Feiertagen von 8:00 bis 20:00 Uhr

 

Bitte streuen Sie bei Schnee-, Reif-, oder Eisglätte mit Sand, Splitt oder anderen abstumpfenden Mitteln. Wiederholen Sie die Sicherungsmaßnahmen während der oben genannten Zeit so oft, wie dies zur Verhütung von Gefahren notwendig ist. Lagern Sie den geräumten Schnee oder die Eisreste so, dass der Verkehr nicht behindert wird. Halten Sie Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege unbedingt frei! Aus Hofeinfahrten oder den Flächen vor Garagen darf der Schnee natürlich nicht auf die Fahrbahn verbracht werden, da dies unweigerlich zu Verkehrsbehinderungen führt.

 

Der Winterdienst ist eine Bürgerpflicht, die bei Nichteinhaltung auch mit Geldbußen bis zu 500 Euro belegt werden kann. Durch die Erfüllung dieser Aufgabe schützen Sie sich bei Unfällen auch selbst vor etwaigen privaten Schadensersatzforderungen.

 

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