Inzidenzwert im Landkreis überschritten – ab sofort neue Regelungen in Kraft
Im Amtsblatt vom 13.12.2020 hat der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab mitgeteilt, dass der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je…