Wann wurde der Hebesatz der Stadt Grafenwöhr das letzte mal geändert?

Der Hebesatz wurde das letzte Mal im Jahr 2011 angepasst.

 

Warum bekomme ich einen Bescheid, obwohl ich nicht mehr Eigentümer bin?

Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens beim Finanzamt wurden noch nicht alle Umschreibungen aufgrund Verkauf, Schenkung oder Vererbung seit 2022 durchgeführt. Sobald die Umschreibung durch das Finanzamt erfolgt ist, erhält der neue Eigentümer und die Stadt einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag (siehe auch nächste Frage).

 

Was muss ich machen, wenn ich meinen Grundbesitz verkaufe, verschenke oder erbe?

Die bzw. Der Anzeigepflichtige muss keine Grundsteueränderungsanzeige abgeben, wenn sich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer eines vollständig steuerpflichtigen Grundbesitzes z. B. durch Kauf, Schenkung oder Erbfall geändert hat. Das Finanzamt rechnet in diesen Fällen die Flächen und die Äquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag auf den 1. Januar des Folgejahres der neuen Eigentümerin oder dem neuen Eigentümer von Amts wegen zu (sogenannte Zurechnungsfortschreibung) und schickt ihr oder ihm die Bescheide. Das Finanzamt informiert die Gemeinde über den Eigentumswechsel. Diese verschickt anschließend einen neuen Grundsteuerbescheid.

 

Was muss ich tun, wenn sich an meinem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas ändert?

Ändert sich am Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft etwas, müssen Sie dies dem Finanzamt mitteilen. Das Finanzamt fordert Sie nicht dazu auf, die Änderung anzuzeigen.

  • eine wirtschaftliche Einheit neu entstanden ist (z. B. weil ein Grundstück geteilt wurde) oder
  • eine bereits bestehende wirtschaftliche Einheit erstmals besteuert wird (z. B. weil eine Steuerbefreiung wegfällt) oder
  • sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben (z. B. weil Baumaßnahmen durchgeführt wurden, sich die Größe der Flächen verändert hat, sich die Nutzung geändert hat oder eine Grundsteuermesszahlermäßigung weggefallen ist) oder
  • eine wirtschaftliche Einheit wegfällt (z. B. weil zwei Flurstücke zu einem Flurstück zusammengefasst wurden) oder eine wirtschaftliche Einheit künftig steuerfrei wird

 

 

Die Grundsteuer wird immer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres, das heißt vom 1. Januar, festgesetzt (Stichtagsprinzip). Ändert sich also während des Kalenderjahres etwas an den Flächen oder bei der Nutzung, wirkt sich dies erst auf die Höhe der Grundsteuer des nächsten Jahres aus.

 

Haben Sie noch Fragen zur Grundsteuer?

Die Mitarbeiter/innen der Stadtkämmerei stehen Ihnen zu den regulären Öffnungszeiten unter der Tel.Nr. 09641/922043 gerne zur Verfügung.