Im Amtsblatt vom 13.12.2020 hat der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab mitgeteilt, dass der nach § 28a Abs. 3 Satz 12 IfSG bestimmte Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde. Konkret lag er am 13.12.2020 bei 214,9.

 

Damit traten gemäß § 25 Satz 1 der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (10BayIfSMV) ab Montag, 14. Dezember 2020 ab 00:00 Uhr folgende Regelungen in Kraft:

 

  1. Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund
    a) eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinischen unaufschiebbarer Behandlungen,
    b) der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
    c) der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
    d) der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger
    e) der Begleitung Sterbender,
    f)  von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
    g) der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
    h) von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
  2. Abweichend von § 12 Abs. 4 BayIfSMV sind Märkte zum Warenverkauf mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte untersagt.
  3. An alle Schulen nach § 18 Abs. 1 Satz 1 10.BayIfSMV findet ab der Jahrgangsstufe acht mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung kein Unterricht in Präsenzform statt.
  4. Abweichend von § 20 Abs. 3 und 4 10.BayIfSMV sind der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform untersagt.

 

Das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab kann das Außerkrafttreten der Regelungen nach §25 Satz 1 10.BayIfSMV anordnen, wenn der Inzidenzwert von 200 seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist (§25 Satz 3 10.BayIfSMV.)

Das Amtsblatt des Landkreises finden Sie unter folgendem Link: https://www.neustadt.de/media/8018/amtsblatt-nr-20-vom-13122020.pdf