Rückschnitt des Überwuchses von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Gehwegen und Straßen im Stadtgebiet

In letzter Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass Anpflanzungen nicht zurückgeschnitten werden. Aus gegebenen Anlass bitten wir Sie, an die Verkehrssicherungspflicht gemäß Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) zu denken und deshalb an die Verpflichtung zur Beseitigung des Überhanges von Ästen von Bäumen und Sträuchern aus Ihren Grundstücken auf Straßen und Gehwegen! Gem.…

Winterdienst betrifft alle Grundstückseigentümer

Wir erinnern auch in diesem Jahr wieder alle Anlieger an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an ihre Winterdienstpflicht. Durch den Winterdienst leistet jeder einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserem Ort.   Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Vorder- und Hinterlieger von Grundstücken verpflichtet, die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar…