Winterdienst betrifft alle Grundstückseigentümer

Wir erinnern auch in diesem Jahr wieder alle Anlieger an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an ihre Winterdienstpflicht. Durch den Winterdienst leistet jeder einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit in unserem Ort.   Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind die Vorder- und Hinterlieger von Grundstücken verpflichtet, die Gehwege der an ihr Grundstück angrenzenden oder ihr Grundstück mittelbar…