Rückschnitt des Überwuchses von Hecken, Sträuchern und Bäumen an Gehwegen und Straßen im Stadtgebiet
In letzter Zeit häufen sich Beschwerden darüber, dass Anpflanzungen nicht zurückgeschnitten werden. Aus gegebenen Anlass bitten wir Sie, an die Verkehrssicherungspflicht gemäß Bay. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) und Straßenverkehrsordnung (StVO) zu denken und deshalb an die Verpflichtung zur Beseitigung des Überhanges von Ästen von Bäumen und Sträuchern aus Ihren Grundstücken auf Straßen und Gehwegen! Gem.…