Überhängende Äste sowie zu weit in Straßen, Geh- und Radwege ragende Sträucher und Hecken können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Auch Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtungen dürfen nicht verdeckt werden.

 

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden daher gebeten, den Bewuchs regelmäßig zurückzuschneiden und abgestorbene oder beschädigte Äste zu entfernen. So werden Behinderungen und Gefährdungen für alle Verkehrsteilnehmer vermieden.

 

Grundstückseigentümerinnen- und eigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung entstehen können. Daher sollten Sie im Interesse der Sicherheit folgende Hinweise beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass der öffentliche Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr benutzt werden kann.
  • Beachten Sie das „Lichtraumprofil“, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung gesehen werden können.

 

Nutzen Sie jetzt die Zeit vom 1. Oktober bis 28./29. Februar für Rückschnitte, denn nur in dieser Zeit sind starke Rückschnitte und/oder Rodungen erlaubt. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind diese laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Lediglich leichte Form- und Pflegeschnitte sind ganzjährig erlaubt.

Edgar Knobloch
Erster Bürgermeister