Ortsbegehungen durch Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Weiden

Im Rahmen des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ wurde gesetzlich festgelegt, dass entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer beidseitig ein Gewässerrandstreifen angelegt werden muss (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)). Hierzu begehen Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamt (WWA) Weiden aktuell die Gewässer III. Ordnung für das Stadtgebiet Grafenwöhr. Weitere Informationen…